Die Frage nach dem Ziel des Strafverfahrens ist nicht mein Hauptthema. Ich will – eine Abstraktionsebene tiefer – darüber sprechen, welche unterschiedlichen Aufgaben der Strafprozess gegenwärtig zu erfüllen hat, in welchem Verhältnis sie stehen und wie sie zu bewerten sein könnten. Man muss allerdings schon eine gewisse Vorstellung über das Ziel – oder den Zweck – des Strafverfahrens haben, wenn man sich über seine Aufgaben Gedanken machen will. Mit dieser Vorfrage ist daher zu beginnen. Es soll freilich, weil nicht im Mittelpunkt stehend, kursorischer geschehen, als es im neueren Schrifttum in weit ausgreifenden, methodenkritische, rechtstheoretische und rechtsphilosophische Ansätze mit einbeziehenden Überlegungen der Fall ist. Hierzu will ich nichts Neues beitragen. Mir geht es insoweit um eine knappe, die Diskussion vereinfachende, aber hoffentlich nicht allzu simplifizierenden Standortbestimmung.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 07/2006
Pages: 269 - 277