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Peter-Alexis Albrecht

„Krieg gegen den Terror“ – Konsequenzen für ein rechtsstaatliches Strafrecht

 Das Strafrecht kann den Staat nicht schützen, es kann nur Unrecht öffentlich skandalisieren und sanktionieren. Der „Krieg gegen den Terror“ hat ein auf den ersten Blick nicht sogleich erkennbares, weiteres Opfer: Die Vernichtung des rechtsstaatlichen Strafrechts steht bevor. Schon länger ist die Rede vom „Feindstrafrecht“ (Günther Jakobs), das die Menschenwürde teilen will und der Rechtsvernichtung Vorschub leistet. Es ist deshalb aktuelle Aufgabe einer europäischen Strafrechtswissenschaft, Entwicklung und Schutz eines prinzipiengeleiteten Strafrechts in Europa als Herausforderung anzunehmen, um im „Krieg gegen den Terror“ bestehen zu können. Es bedarf hierzu einiger Impulse.

Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0084-5310
Volume: 117, 02/2006
Pages: 852 - 864

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