Peter-Alexis Albrecht
„Krieg gegen den Terror“ –
Konsequenzen für ein rechtsstaatliches Strafrecht
Das Strafrecht kann den
Staat nicht schützen, es kann nur Unrecht öffentlich skandalisieren und
sanktionieren. Der „Krieg gegen den Terror“ hat ein auf den ersten Blick nicht
sogleich erkennbares, weiteres Opfer: Die Vernichtung des rechtsstaatlichen
Strafrechts steht bevor. Schon länger ist die Rede vom „Feindstrafrecht“
(Günther Jakobs), das die Menschenwürde teilen
will und der Rechtsvernichtung Vorschub leistet. Es ist deshalb aktuelle
Aufgabe einer europäischen Strafrechtswissenschaft, Entwicklung und
Schutz eines prinzipiengeleiteten Strafrechts in Europa als Herausforderung
anzunehmen, um im „Krieg gegen den Terror“ bestehen zu können. Es
bedarf hierzu einiger Impulse.
Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, Walter de Gruyter
Print ISSN: 0084-5310
Volume: 117, 02/2006
Pages: 852 - 864
Show full article (external site)
Show all available items of this journal