Der BGH hat mit seiner Entscheidung in BGHZ 157, 72 das Verständnis der §§ 30, 31 GmbHG nachhaltig verändert und die Finanzierung insbesondere im GmbH-Konzern erschüttert. Das Urteil wird daher überwiegend wegen der in der Praxis schwer in den Griff zu bekommenden möglichen Folgen kritisiert. Dieser Beitrag zeigt holzschnittartig die Veränderungen und Probleme auf, legt aber den Schwerpunkt auf die Frage, ob und welche (positiven) Auswirkungen und Impulse aus dem gewandelten Verständnis der Kapitalerhaltungsvorschriften auf das Eigenkapitalersatzrecht folgen (können).
Print ISSN: 0340-2479
Volume: 35, 03/2006
Pages: 213 - 239